Holz und Holzerzeugnisse: EU …

Kapitel 44 Holz und Holzwaren (außer 4402, 4404, 4405, 4417, 4419-4421) Kapitel 47, Halbstoffe aus Holz und cellulosehaltige Faserstoffe und Kapitel 48, Papier und Pappe mit Ausnahme von Wiedergewinnungsprodukten. Eine Dokumentation darüber, dass es sich um aus Recyclingmaterial gewonnene Produkte handelt, ist erforderlich.

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