Flugblattverzichter - WKO.at

Der Aufkleber ist Teil der freiwilligen Selbstbeschränkungsmaßnahmen der österreichischen Werbewirtschaft. Er wird von den gewerblichen Werbemittelverteilern in jedem Fall beachtet, gilt allerdings nur dann, wenn er an der Wohnungstür – nicht jedoch am Haustor (bei Häusern mit mehreren Mietern) – gut sichtbar angebracht ist. ...

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